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Teilnahmebedingungen für das STROXX-Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen für das Stroxx-Gewinnspiel 

Stand: 16. September 2026 

1. Veranstalterin 

Veranstalterin des Gewinnspiels ist: 

Meesenburg GmbH & Co. KG
Westerallee 162
24941 Flensburg

– nachfolgend „Veranstalterin“ genannt. 

2. Gegenstand des Gewinnspiels 

Die Veranstalterin führt am 1. Oktober 2026 in den am Gewinnspiel teilnehmenden Meesenburg-Fachmärkten ein Gewinnspiel durch. 

Unter allen berechtigten Teilnahmen werden insgesamt zehn (10) Stroxx SDX Akku-Bohrschrauber verlost. 

Pro Gewinnerin bzw. Gewinner wird höchstens ein Gewinn vergeben. 

3. Teilnahmeberechtigung 

3.1 Teilnahmeberechtigt sind Kundinnen und Kunden, die am 1. Oktober 2026 in einem am Gewinnspiel teilnehmenden Meesenburg-Fachmarkt mindestens ein Stroxx-Elektrowerkzeug kaufen. 

3.2 Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren sowie Unternehmen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften. Bei Unternehmen, juristischen Personen und Personengesellschaften erfolgt die Teilnahme durch die beim Kauf handelnde, hierzu berechtigte oder beauftragte Person für den jeweiligen Kunden bzw. Vertragspartner. Der Gewinn wird dem jeweiligen Kunden bzw. Vertragspartner zugeordnet. 

3.3 Die Teilnahme setzt voraus, dass der Kaufvorgang dem Kunden eindeutig zugeordnet werden kann und eine Kontaktaufnahme über die im Kunden- oder Kaufvorgang hinterlegten Kontaktdaten möglich ist. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die Richtigkeit und Aktualität ihrer Kontaktdaten selbst verantwortlich. 

3.4 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Veranstalterin und der mit ihr verbundenen Unternehmen sowie deren Beauftragte, unmittelbar an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Dienstleister und deren jeweilige Angehörige und im selben Haushalt lebende Personen. Die Veranstalterin ist außerdem berechtigt, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder die Teilnahme durch unrichtige, manipulierte oder unzulässige Angaben zu beeinflussen versuchen. 

4. Teilnahmezeitraum und Teilnahmevoraussetzungen 

4.1 Der Teilnahmezeitraum beginnt am 1. Oktober 2026 mit Öffnung des jeweiligen teilnehmenden Fachmarktes und endet mit dessen Geschäftsschluss am selben Tag. 

4.2 Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich automatisch über den Kassen- bzw. Kundenbeleg, sofern der Kaufvorgang eindeutig einem Kunden zugeordnet werden kann. Dies gilt auch für Barverkäufe und insbesondere für Barverkäufe an Privatkundinnen und Privatkunden, sofern der Kunde bzw. die Kundin zum Zeitpunkt des Kaufs seinen bzw. ihren Namen, seine bzw. ihre E-Mail-Adresse und seine bzw. ihre Anschrift mitteilt. Die genannten Angaben werden benötigt, um die Teilnahme zu erfassen und die Gewinnerinnen und Gewinner persönlich zu benachrichtigen. Eine gesonderte Registrierung oder ein gesondertes Teilnahmeformular ist im Übrigen nicht erforderlich. 

4.3 Teilnahmeberechtigt ist jeder einzelne Kaufvorgang, in dem mindestens ein Stroxx-Elektrowerkzeug gekauft wird. Mehrere berechtigte Kaufvorgänge können die Gewinnchance erhöhen. Unabhängig von der Anzahl der Teilnahmen kann jede teilnehmende Person bzw. jeder teilnehmende Kunde höchstens einen Gewinn erhalten. 

4.4 Für die Teilnahme ist kein gesondertes Teilnahmeentgelt zu entrichten. Voraussetzung für die Teilnahme ist jedoch der Kauf mindestens eines Stroxx-Elektrowerkzeugs im Teilnahmezeitraum. 

4.5 Wird der für die Teilnahme maßgebliche Kauf vollständig rückabgewickelt, storniert oder wirksam widerrufen bzw. zurückgegeben, entfällt die Teilnahmeberechtigung. Ein bereits zugeteilter Gewinn kann in diesem Fall aberkannt und zurückgefordert werden. 

5. Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner 

5.1 Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums unter allen gültigen Teilnahmen im Rahmen einer Zufallsziehung ermittelt. 

5.2 Die Ziehung wird von der Veranstalterin oder einer von ihr beauftragten Person durchgeführt. Die Entscheidung über die Gewinnerinnen und Gewinner ist unter Ausschluss des Rechtswegs verbindlich, soweit gesetzlich zulässig. 

5.3 Die Veranstalterin behält sich vor, eine Teilnahme zu überprüfen und Nachweise für die Teilnahmeberechtigung, insbesondere den maßgeblichen Kauf, anzufordern. 

6. Gewinn und Benachrichtigung 

6.1 Zu gewinnen gibt es insgesamt zehn Stroxx SDX Akku-Bohrschrauber. 

6.2 Die Gewinnerinnen und Gewinner werden bis spätestens zum 31. Oktober 2026 persönlich durch den Meesenburg-Vertrieb im Namen der Veranstalterin über die bei der Teilnahme hinterlegten Kontaktdaten benachrichtigt. 

6.3 Die Gewinnerinnen und Gewinner müssen der Veranstalterin die Annahme des Gewinns sowie gegebenenfalls die für die Gewinnübergabe erforderlichen Angaben innerhalb der von der Veranstalterin mitgeteilten Frist bestätigen. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, ist die Benachrichtigung nicht zustellbar oder liegen die Teilnahmevoraussetzungen nicht vor, kann die Veranstalterin den Gewinn für verfallen erklären und eine Ersatzgewinnerin bzw. einen Ersatzgewinner aus den verbleibenden gültigen Teilnahmen ziehen. 

6.4 Eine öffentliche Bekanntgabe der Namen der Gewinnerinnen und Gewinner findet nicht statt, sofern die betroffene Person nicht ausdrücklich eingewilligt hat. 

6.5 Der Gewinn wird nach Abstimmung mit der jeweiligen Gewinnerin bzw. dem jeweiligen Gewinner durch die Veranstalterin oder einen von ihr beauftragten Meesenburg-Fachmarkt übergeben oder versendet. Ein Anspruch auf einen bestimmten Übergabeweg besteht nicht. 

6.6 Eine Barauszahlung, ein Umtausch, eine Änderung oder Übertragung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht auf eine andere Person übertragbar, soweit die Veranstalterin nicht ausdrücklich zustimmt. 

6.7 Für den Gewinn gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Weitergehende Garantien bestehen nur, soweit sie vom Hersteller oder einem sonstigen Dritten ausdrücklich eingeräumt werden. 

6.8 Etwaige steuerliche Pflichten, die mit dem Gewinn verbunden sein können, sind von der Gewinnerin bzw. dem Gewinner selbst zu prüfen und zu erfüllen.

7. Datenschutz 

7.1 Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gewinnspiels ist: 

Meesenburg GmbH & Co. KG
Westerallee 162
24941 Flensburg 

7.2 Die Veranstalterin verarbeitet die für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen Daten, insbesondere Identifikations- und Kontaktdaten sowie Angaben zum teilnahmeberechtigenden Kauf, um die Teilnahme zu erfassen, die Gewinnerinnen und Gewinner zu ermitteln, zu benachrichtigen und die Gewinne zu übergeben oder zu versenden. 

7.3 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, erfolgt die Verarbeitung zusätzlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die für die Durchführung des Gewinnspiels erhobenen Daten werden nicht ohne eine gesonderte Rechtsgrundlage für werbliche Zwecke verwendet. 

7.4 Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels sowie für die Bearbeitung möglicher Rückfragen oder rechtlicher Ansprüche erforderlich ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. 

7.5 Zur Durchführung des Gewinnspiels können Daten an die mit der technischen Abwicklung, Kundenbetreuung, Gewinnübergabe oder dem Versand beauftragten Dienstleister übermittelt werden, soweit dies erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine Einwilligung vorliegt. 

7.6 Betroffene Personen haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. 

7.7 Datenschutzanfragen können an die Veranstalterin unter der oben genannten Postanschrift gerichtet werden. 

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier:

Weitere Informationen zum Datenschutz

8. Haftung 

8.1 Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

8.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Veranstalterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 

8.4 Die Veranstalterin übernimmt keine Verantwortung für technische Störungen, Ausfälle oder sonstige Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs, soweit diese die Durchführung des Gewinnspiels beeinträchtigen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 

9. Änderung oder vorzeitige Beendigung 

Die Veranstalterin behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann, insbesondere bei technischen Störungen, Manipulationen, höherer Gewalt oder rechtlichen beziehungsweise behördlichen Vorgaben. Die Veranstalterin wird hierbei die Interessen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemessen berücksichtigen. 

10. Rechtsweg 

Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung des Gewinnspiels, der Gewinnentscheidung und der Gewinnvergabe ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht für Ansprüche, die nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht ausgeschlossen werden dürfen. 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates eingeschränkt wird, in dem die Verbraucherin bzw. der Verbraucher ihren bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen der Sitz der Veranstalterin. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. 

12. Unwirksame Bestimmungen 

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.