Die Schulungspflicht gilt damit für Produkte wie z.B. PU-Schäume, Kleber, PU-Dichtstoffe usw. Die betreffenden Produkte sind durch einen Hinweis auf dem Gebinde/der Verpackung gekennzeichnet.
Die Schulung müssen nur gewerbliche Anwender absolvieren, keine Privatpersonen. Verantwortlich für die Durchführung ist der Betrieb des Anwenders. Der Betrieb hat zum einen die Möglichkeit, die Schulung persönlich durchführen zu lassen, z.B. über seine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Eine andere, komfortable Variante ist, die Schulung online durchzuführen. Um die Schulung kostenlos durchzuführen, nutzen Sie einfach den folgenden Code: FEICA_21_G
Damit entfallen die Kosten für die Schulung. Ohne den Code werden 5 € pro Person verlangt. Der Code steht allen Anwendern zur Verfügung.
Da die Online-Schulung von den Industrieverbänden erstellt wurde, gilt sie Hersteller-unabhängig und man muss man sie nur einmal machen. Für die Dauer ist ungefähr mit einer Stunde zu rechnen.
Mit dem folgenden Link kommen Sie zu einer Anleitung in 4 Schritten zur Durchführung der Online-Schulung: Schulungspflicht Bauschaumdosen (pu-schaum.center)
Die Schulungspflicht gilt EU-weit und wird in verschiedenen Sprachen angeboten. In anderen Ländern können noch unterschiedliche zusätzliche Regelungen gelten. Weitere Informationen sind auch auf der Homepage des Industrieverbandes FEICA zu finden: PU Training :: Feica
Der Schulungsnachweis ist zu dokumentieren, d.h. das Zertifikat für die absolvierte Schulung muss als Nachweis 5 Jahre aufgehoben werden. Danach muss die Schulung wiederholt werden.
Übrigens bieten wir beim PU-Schaum im blaugelb Sortiment eine neue Alternative an: der blaugelb 1K Pistolenschaum EcoTech White Plus unterliegt nicht der Schulungspflicht! Weitere Informationen finden Sie hier: 1K Pistolenschaum EcoTech White Plus Klasse E | blaugelb (das-neue-blaugelb.de)